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Der Beitrag beantwortet die am öftesten gestellten Fragen zur Vollmacht in Spanien.
Wird eine in Deutschland erstellte Vollmacht in Spanien anerkannt?Dies ist möglich. Allerdings muss die Vollmacht den Anforderungen des spanischen Rechts genügen. Die Befugnisse müssen daher im Einzelnen aufgeführt werden. Generalvollmachten, wie sie in Deutschland üblich sind, genügen regelmäßig nicht.
Wie wird eine Vollmacht wiederrufen?Der Widerruf ist im Grundsatz formlos möglich. Die Erklärung muss dem Bevollmächtigten nur zugehen. Vorsorglich empfehlen wir allerdings, den Wiederruf in der gleichen Form wie die Bevollmächtigung zu tätigen.
Was ist, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?Die Erklärungen sind gleichwohl wirksam, es sei denn der Erklärungsempfänger weiß, dass ein Missbrauch vorliegt und ist somit „bösgläubig“. Der Bevollmächtige macht sich schadenersatzpflichtig und unter Umständen auch strafbar. Gibt es in Spanien eine Vollmacht über den Tod hinaus und auf den Tod?Nach deutschem Recht ist es möglich, Vollmachten über den Tod hinaus („transmortale Vollmacht“) oder auf den Tod („postmortal“) zu erteilen. Nach spanischem Recht wird eine Vollmacht hingegen mit dem Tod des Vollmachtgebers und sogar im Grundsatz mit dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit unwirksam.
Kann man deutsches Recht wählen?Dies ist im Grundsatz möglich. Bei Immobilienvermögen werden aber spanische Behörden und Gerichte eine solche Rechtswahl in der Regel nicht akzeptieren, da nach ihrer Auffassung bei Immobilien die Anwendung spanischen Rechts zwingend ist.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte den Tod verschweigt?Bei Vorlage der Vollmachtsurkunde kann der Erklärungsempfänger (z.B. Käufer) auf das Nichterlöschen vertrauen und kommt wirksam zu Stande.
Macht sich der Erklärende angreifbar, wenn er den Tod verschweigt?Der Erklärungsempfänger wird sich oft getäuscht sehen. Ihm droht auch ein Schaden, wenn die Erbschaftsteuer von den Erben nicht gezahlt wird, da die Immobilie haftet. Ist der Bevollmächtigte nicht Erbe, kann die Nutzung der Vollmacht nach dem Tod zu Lasten der Erben außerdem den Tatbestand einer strafbaren Untreue erfüllen.
Kann ein Kauf bei Tod des Vollmachtgebers rückabgewickelt werden?Ein reuiger Käufer wird sich nicht auf den guten Glauben berufen und Rückabwicklung verlangen. Im Einzelfall kann er auch Schadenersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen.
Was ist, wenn der Vollmachtgeber sehr alt war?Liegt die Vollmachterteilung bereits lange zurück und ist er bei Beurkundung auf dem Papier somit sehr alt, wird ein spanischer Notar oftmals nachfragen, ob der Vollmachtgeber noch lebt. Letzte Änderung: 07.08.2007 |
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