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Steueränderungen für Immobilien 2012


Gemäß königlichem Dekret (Gesetz 20/2011, vom  30. Dezember 2011)  gelten für 2012 folgende Änderungen: 

  1. Die nach der 4. Übergangsvorschrift des Gesetzes 9/2011 vom 19. August eingeführte Ermäßigung des Mehrwertsteuertarifs beim Kauf von Neuimmobilien auf 4 % wird bis Ende 2012 verlängert. 
  2. Die steuerliche Begünstigung für den Erwerb der Erstwohnung wird wieder eingeführt;
  3. Die spanische Grundsteuer (IBI) wird durchschnittlich um 6 % erhöht. 
  4. Die Steuersätze für Einkommen aus Kapitaleinkünften werden erhöht.

Letzte Änderung: 01.01.2012




Autor: José Martinez Salinas