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2010 © RA Frank |
Die spanisches „Sociedad de Responsabilidad Limitada“ ist der spanische Bruder der deutschen GmbH. Da eine Geschäftstätigkeit in Spanien mittels einer spanischen SL viele Vorteile hat, ist die spanische SL in der Praxis sehr beliebt. Aber auch für die reine Vermögensverwaltung kann sich die Gründung einer SL lohnen.
Namensabfrage beim zentralen spanischen Handelsregister - NamenszertifikatZur Gründung einer spanischen S.L. ist zunächst ein sog. „Namenszertifikat“ beim zentralen spanischen Handelsregister anzufordern. Das spanische zentrale Handelsregister in Madrid prüft, ob der Name bereits vergeben ist oder ob Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Firmen besteht. Ist dies nicht der Fall, wird das Namenszertifikat.
Bei der Auswahl des Namen der spanischen GmbH sollte daher darauf geachtet werden, dass der Namen individuell und Unterscheidungskräftig ist.
Beispiel:
Also nicht „Immobilen S.L.“ oder „Kfz-Werkstatt S.L.“, sondern „Werner – Müller Immobilien S.L.“ oder „Werner – Müller –Kfz – Werkstatt S.L.“
Nicht eintragungsfähig sind außerdem Namen, die eine Übersetzung des spanischen Begriffes „Sociedad Limitada“ enthalten (z.B. GmbH).
Eröffnung eines Bankkontos, Steuernummer und GesellschaftsvertragIn einem nächsten Schritt ist ein Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft zu eröffnen. Außerdem ist sowohl für die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer eine Steuernummer zu beantragen. Die Steuernummer für die Gesellschaft wird als „CIF“ bezeichnet. Die Steuernummer des ausländischen Geschäftsführers als „N.I.E.“ („Número de Identificación de Extranjeros“).
Gesellschaftsvertrag der S.L.Außerdem ist ein Gesellschaftsvertrag (auch „Gesellschaftstatut“ in Anlehnung an den spanischen Begriff genannt) in Abstimmung mit den Gesellschaftern zu entwerfen.
Beurkundung der GründungSchließlich ist die Errichtung der spanischen SL zu beurkunden. Hierbei können sich die Gründer von einem notariell Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Diese Vollmacht kann auch in Deutschland beurkundet werden, so dass eine Anreise nach Spanien entbehrlich ist.
Wann wird die Gesellschaft in das örtliche Handelsregister eingetragen?Nachdem alle Formalitäten erledigt sind und eventuell zu entrichtenden Steuern (z.B. Gründungssteuer) entrichtet sind, wird die spanische S.L. in das örtliche Handelsregister eingetragen.
Anmeldung beim FinanzamtEine „aktive“ spanische SL, also eine spanische GmbH, die gewerblich tätig ist und nicht nur rein vermögensverwaltend, so ist ein Gewerbe anzumelden. Der Geschäftsführer muss ich außerdem bei der Sozialversicherung anmelden.
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Autor: jose martinez salinasNeueste ArtikelSpanische Erbschaftssteuer und NießbrauchNachfolgender Artikel behandelt die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf die spanische... Der Nießbrauch in Spanien - FAQDer Nießbrauch ist in Artikel 467 bis 522 CC des Codigo Civil (CC) geregelt. Was heißt...
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