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Spanische GmbH (SL) - Fragen und Antworten


Wer kann eine spanische SL gründen?

Sowohl EU-Bürger als auch Nicht EU-Bürger können eine Gesellschaft gründen.

 

Kann auch eine deutsche Gesellschaft eine spanische SL gründen?

Ja.

 

Wie hoch ist das einzuzahlende Stammkapital?

Das Mindeststammkapital beträgt EURO 3.006,00.


Kann ich über das Stammkapital verfügen oder ist es „weg"?

Das Stammkapital muss bei der Gründung in Geld zur Verfügung stehen und auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden. Nach Abschluss der Firmengründung, d.h. nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister kann über das Stammkapital verfügt werden.

 

Wie viele Gesellschafter muss eine S.L. haben?

Die Gesellschaft muss mindestens einen Gesellschafter haben.


Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?

Der Sitz der Gesellschaft muss in Spanien sein.

 

Muss die Gesellschaft geschäftlich tätig werden oder kann sie auch nur vermögensverwaltend sein?

Eine spanische S.L. muss nicht unbedingt gewerblich tätig sein. Sie kann auch nur vermögensverwaltend sein. Dan spricht man von einer „ruhenden" Gesellschaft. Die Immobilien S.L. ist in der Regel eine solche „ruhende S.L.".


Kann ich mit einer spanischen SL auch in Deutschland geschäftlich tätig werden?

Die Rechtsfähigkeit der spanischen GmbH (SL) ist in Deutschland anerkannt (vgl. Urteil des EuGH vom 05.11.2002 "Überseering" und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 245/01). Allerdings muss die EU Gesellschaft, um in Deutschland tätig werden zu können, eine Niederlassung in Deutschland beim Handelsregister anmelden.

 

Wer haftet bei einer spanischen GmbH?

Die S.L. haftet mit dem Stammkapital. Die Gesellschafter und der Geschäftsführer haften grundsätzlich nicht.

 

Kann ich den Namen der S.L. frei wählen?

Zur Gründung einer spanischen S.L. ist zunächst ein sog. „Namenszertifikat" beim zentralen spanischen Handelsregister anzufordern. Das spanische zentrale Handelsregister in Madrid prüft, ob der Name bereits vergeben ist oder ob Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Firmen besteht. Ist dies nicht der Fall, wird das Namenszertifikat erteilt.

 

Bei der Auswahl des Namen der spanischen GmbH sollte daher darauf geachtet werden, dass der Namen individuell und Unterscheidungskräftig ist. Nicht eintragungsfähig sind außerdem Namen, die eine Übersetzung des spanischen Begriffes „Sociedad Limitada" enthalten (z.B. GmbH).

 

Was für Informationen werden für eine Gründung benötigt?

Neben dem Namenszertifikat werden Angaben zu Gesellschafter, Geschäftsführer, Zweck der Gesellschaft etc. benötigt, damit ein Gesellschaftsvertrag entworfen werden kann (mehr Informationen).

 

Wie erfolgt die Gründung?

Neben Namenszertifikat und Gesellschaftsvertrag wird der beauftragte Rechtsanwalt ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnen und eine spanische Steuernummer für die Gesellschafter (NIE) und für die Gesellschaft selbst (CIF) beim Finanzamt zu beantragen.

 

Muss ich zur Beurkundung der Gründung nach Spanien reisen?

Bei der Beurkundung der Gründung können Sie sich von einem notariell Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Diese Vollmacht kann auch in Deutschland vor einem deutschen Notar in deutscher Sprache beurkundet, so dass eine Anreise nach Spanien entbehrlich ist.

 

Wann wird die Gesellschaft in das örtliche Handelsregister eingetragen?

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind und eventuell zu entrichtenden Steuern (z.B. Gründungssteuer) entrichtet sind, wird die spanische S.L. in das örtliche Handelsregister eingetragen.

 

Wie lange dauert die Gründung einer S.L.?

Sofern die benötigten Unterlagen vorgelegt werden, kann die Eintragung der S.L. in 2-3 Monaten erfolgen. Ein Handelsregisterauszug ist regelmäßig allerdings erst nach weiteren 3 Monaten verfügbar.

 

Ist der Erwerb einer bereits bestehenden GmbH (Vorrats-GmbH) sinnvoll?

Der Erwerb eine Vorratsgesellschaft ist regelmäßig teurer als die Neugründung, da der Gesellschaftsvertrag erst noch an die individuellen Bedürfnisse des Mandanten angepasst werden muss. Sie zahlen also doppelt. Insbesondere bei gewerblich tätigen S.L. sollte vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Zweck der Gesellschaft genau bestimmt werden.

 

Muss ich die Gesellschaft beim Finanzamt anmelden?

Ja, immer. Sowohl die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer. Die Steuernummer für die Gesellschaft wird als „CIF" bezeichnet. Die Steuernummer des ausländischen Geschäftsführers als „N.I.E." („Número de Identificación de Extranjeros").

 

Was für Steuern fallen bei der Gründung der Gesellschaft an?

Wird eine Immobilie in die Gesellschaft als Stammkapital eingebracht (sog. „Sachgründung") ist 1 % des Verkehrswertes der Immobilie als sog. Gründungssteuer (auch zu zahlen. Bei der Bestimmung des Wertes gibt es allerdings meist erhebliche Spielräume, die ein erfahrener Rechtsanwalt nutzen wird. Daher wird oftmals wesentlich weniger Steuer gezahlt. Wird die Gesellschaft nur mit einer Bareinlage von EURO 3.006,00 gegründet, so fällt keine Gesellschaftssteuer an.

 

Sollte ich erst die Firma gründen und mit dieser dann die Immobilie zu kaufen oder soll ich es umgekehrt machen?

Es sollte zunächst eine S.L. gegründet werden, die dann die Immobilien erwirbt, da andernfalls bei der späteren Einbringung der Immobilie in die S.L. Gründungssteuer (1 % des Immobilienwertes) anfällt.

Kann durch eine spanische Immobilien GmbH Erbschaftsteuer vermieden werden?

Anteile einer „aktiven", als gewerblich tätigen, Familien - S.L. können auf den Kanarischen Inseln fast erbschaftssteuerfrei auf die Erben übertragen werden.

 

Bei einer spanischen Immobilien s.L. wird in der Praxis aber ebenfalls oftmals die Erbschaftsteuer zu 100 % durch Übertragung mittels einer „Geschäftsführer - Vollmacht", die grundsätzlich auch über den Tod hinaus wirksam bleibt, vermieden.

 

Kann durch eine spanische Immobilien GmbH spanische Grunderwerbssteuer gespart werden?

Veräußert die spanische GmbH (S.L.) die Immobilie, fällt selbstverständlich Grunderwerbssteuer an. Anders, wenn die spanische SL selbst veräußert wird. In diesem Fall fällt grundsätzlich keine Grunderwerbssteuer an, sondern lediglich eine 1%-ige Kapitalverkehrssteuer. Wird die SL nur gegründet, um die Grunderwerbssteuer zu sparen, liegt allerdings ein „Umgehungsgeschäft" vor, so dass das spanische Finanzamt die Grunderwerbssteuer zzgl. eventueller Strafen nacherhebt.

 

Was hat es mit dem Rückbehalt von 5 % auf sich?

Ist der Verkäufer ein nichtresidenter Ausländer, muss der Käufer 5 % des im notariellen Kaufvertrag genannten Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt zur Sicherung der Spekuationsteuer abgeführt werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Ausländer Spanien verlässt ohne die Spekulationsteuer zu entrichten. Der Abzug entfällt, wenn nicht die Immobilie, sondern die S.L. verkauft wird.


Können meine Gläubiger in das Vermögen der spanischen SL vollstrecken?

Beim Kauf einer Immobilie durch eine bestehende S.L. bleibt der wirtschaftliche Berechtigte weitgehend anonym. Im Grundbuch ist nur die Gesellschaft (mit Registernummer, Steuernummer etc.) und grundsätzlich der ursprüngliche Gründer und Geschäftsführer eingetragen. Nicht eingetragen ist der aktuelle Inhaber der Gesellschaftsanteile, also der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie. Neben der Anonymität führt auch die Haftungsbegrenzung der S.L. dazu, dass in eine spanische Immobilie nur erschwert vollstreckt werden kann.

 


Letzte Änderung: 10.09.2007




Autor: Jan-Hendrik Frank

Autor: José Martinez Salinas