Sie befinden sich hier: Startseite > Artikel |
||||
|
2010 © RA Frank |
Nachfolgender Artikel behandelt die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf die spanische Erbschaftsteuer.
Befristetes Nießbrauchrecht Gemäß Art. 26 span. ErbStG beträgt der Wert zu Zwecken der Berechnung der Erbschaftsteuer des zeitlich befristeten Nießbrauchrechtes pro Jahr 2% des Wertes des belasteten Gegenstands, maximal aber 70% des Gesamtwertes.
Beispiel: Herrn Rudolph Kunze hat eine Immobilie in Spanien mit einem Verkehrswert von EURO 200.000. Er überträgt die Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs für 10 Jahre auf seine Nichte Rosie Kunze. Rosie hat einen Nießbrauch im Wert von EURO 160.000,-- erworben (EURO 200.000,-- abzüglich 10 Jahre x 2 = 20%).
Nießbrauch auf Lebenszeit Bei einem lebenslangen Nießbrauch kommt es nach Art. 26 span. ErbStG auf das Lebensalter des Berechtigten an. Ist der Nießbraucher weniger als 20 Jahre alt, so beträgt der Wert des Nießbrauchs 70 %. Ist der Nießbraucher 20 Jahre oder älter, so mindert sich der Wert des Nießbrauchs für jedes Jahr über 20 um 1 %. In jedem Fall beträgt der Wert des Nießbrauchs aber 10 %.
Kann man mit dem Nießbrauch spanische Erbschaftsteuer sparen? Überträgt der Senior die Immobilie auf den Junior und behält er sich dabei den Nießbrauch vor – überträgt er also nur das nackte Eigentum („nuda propriedad“) – so mindert der Nießbrauch den Erwerb des Juniors. Letzte Änderung: 17.02.2009 |
Autor: Jan-Hendrik FrankRechtsanwalt J-H. Frank ist Partner von Wiens, Frank & Partner – internationale Kanzlei für Erbrecht (Berlin, Köln, Santa Cruz de Tenerife, Palma de Mallorca). Er ist Spezialist für internationales Erbrecht und internationale Erbschaftsteuer. Außerdem ist er Initiator und geschäftsführender Vorstand des Vereins "Erben International e.V.". ![]() Profil ansehenAutor: jose martinez salinasNeueste ArtikelSpanische Erbschaftssteuer und NießbrauchNachfolgender Artikel behandelt die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf die spanische... Der Nießbrauch in Spanien - FAQDer Nießbrauch ist in Artikel 467 bis 522 CC des Codigo Civil (CC) geregelt. Was heißt...
|
||