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Spanisches Steuerrecht: Plusvalia in Spanien


Die Plusvalia („Impuesto Municipal sobre el Incremento del valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana“), auch "plusvalor" genannt, ist eine gemeindliche Wertzuwachssteuer (vgl. Artikeln 105 bis 111 des Gesetzes vom 28.12.1988 Nr. 39 „Gesetz zur Regelung der lokalen Steuern“). Besteuert wird der Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel (z.B. durch Vererbung, Verkauf, Schenkung) der Immobilie.

 

Anfall der Steuer

Die Plus Valia wird ausgelöst durch

  • die Vererbung  (daneben fällt Erbschaftsteuer an) und
  • den Verkauf der Immobilie (daneben fällt Einkommensteuer an).

Steuerpflichtiger

Steuerpflichtig ist der Erbe bzw. der Verkäufer. In der Praxis versuchen Verkäufer aber oftmals die Plus Valia vertraglich auf den Käufer abzuwälzen. Nicht steuerbar sind Beiträge der Ehegatten zugünsten der ehelichen Gemeinschaft, Übertragung der Grundstücken zwischen Ehegatten oder zugunsten der gemeinsamen Nachwuchses aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Nichtigkeit der Ehe. Verkauf der Immobilie ist die Steuer spätestens 30 Tage nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags zu zahlen. Im Erbfall beträgt die Frist 6 Monate ab dem Todesfall.

 

Höhe der Plusvalia 

Die Höhe der Plus Valia hängt von dem gemeindlich festgesetzten Bodenwert („Valor del Terreno“), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, zu der die Immobilie gehört, ab.

 

Begrenzung der maximal zu versteuernden jährlichen Wertsteigerung

Die steuerpflichtige Wertsteigerung wird durch Art. 108 des Gesetzes über lokale Steuern wie folgt begrenzt:

 

 

Maximal zu versteuernde Wertsteigerung 

Einwohner

1-5 Jahre

Bis 10 Jahre

Bis 15 Jahre

Bis 20 Jahre

bis zu 50.000

3,1 %

2,8 %

2,7

2,7

50.001  -    100.000

3,2 %

3 %

2,8

2,7

100.001 -    500.000

3,4 %

3,2 %

2,9

2,8

500.001 - 1.000.000

3,6 %

3,4 %

3,1

2,9

mehr als  1.000.000

3,7 %

3,5 %

3,2

3

 

Rahmen für gemeindlichen Steuersatz

Der maximale Steuersatz, welchen eine Gemeinde bestimmen kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner gemäß der folgenden Tabelle:

 

Einwohner 

Minimaler Steuersatz     Maximaler Steuersatz 

bis zu 50.000

16%                                            26 % 

50.001  -    100.000 

 17%                                            27 % 

100.001 -    500.000 

18%                                            28 % 

500.001 - 1.000.000 

19%                                            29 % 

mehr als  1.000.000 

20%                                            30 % 

 

 

Da die Gemeinden den Bodenwert und den Steuersatz im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuern selbst festsetzen, ist eine generelle Aussage über die Höhe der Plusvalia nicht möglich. Vielmehr ist immer die bei der betreffenden Gemeinde der Bodenwert und der Steuersatz zu erfragen.


Letzte Änderung: 14.09.2007




Autor: José Martinez Salinas