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2010 © RA Frank |
Die Plusvalia („Impuesto Municipal sobre el Incremento del valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana“), auch "plusvalor" genannt, ist eine gemeindliche Wertzuwachssteuer (vgl. Artikeln 105 bis 111 des Gesetzes vom 28.12.1988 Nr. 39 „Gesetz zur Regelung der lokalen Steuern“). Besteuert wird der Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel (z.B. durch Vererbung, Verkauf, Schenkung) der Immobilie.
Anfall der SteuerDie Plus Valia wird ausgelöst durch
Steuerpflichtiger Steuerpflichtig ist der Erbe bzw. der Verkäufer. In der Praxis versuchen Verkäufer aber oftmals die Plus Valia vertraglich auf den Käufer abzuwälzen. Nicht steuerbar sind Beiträge der Ehegatten zugünsten der ehelichen Gemeinschaft, Übertragung der Grundstücken zwischen Ehegatten oder zugunsten der gemeinsamen Nachwuchses aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Nichtigkeit der Ehe. Verkauf der Immobilie ist die Steuer spätestens 30 Tage nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags zu zahlen. Im Erbfall beträgt die Frist 6 Monate ab dem Todesfall.
Höhe der Plusvalia Die Höhe der Plus Valia hängt von dem gemeindlich festgesetzten Bodenwert („Valor del Terreno“), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, zu der die Immobilie gehört, ab.
Begrenzung der maximal zu versteuernden jährlichen WertsteigerungDie steuerpflichtige Wertsteigerung wird durch Art. 108 des Gesetzes über lokale Steuern wie folgt begrenzt:
Rahmen für gemeindlichen SteuersatzDer maximale Steuersatz, welchen eine Gemeinde bestimmen kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner gemäß der folgenden Tabelle:
Da die Gemeinden den Bodenwert und den Steuersatz im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuern selbst festsetzen, ist eine generelle Aussage über die Höhe der Plusvalia nicht möglich. Vielmehr ist immer die bei der betreffenden Gemeinde der Bodenwert und der Steuersatz zu erfragen. Letzte Änderung: 14.09.2007 |
Autor: jose martinez salinasNeueste ArtikelSpanische Erbschaftssteuer und NießbrauchNachfolgender Artikel behandelt die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf die spanische... Der Nießbrauch in Spanien - FAQDer Nießbrauch ist in Artikel 467 bis 522 CC des Codigo Civil (CC) geregelt. Was heißt...
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