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Das neue spanische Bodengesetz (“Ley del Suelo”) ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Das spanische Bodengesetz ersetzt das Gesetz 6/1998, vom 13 April de “Regimen del Suelo y valoraciones” und einige Paragrapfen vom “Ley de Expropiacion Forzosa” vom 16. Dezember 1954. Zweck des spanischen Bodengesetzes ist es unter anderem, Landspektukaltionen entgegen zu wirken. Letzte Änderung: 03.07.2007 |
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