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Neueste Nachrichten

Anordnung des Ministeriums des Inneren: NIE höchstpersönlich

Auf Anordnung des Ministeriums des Inneren sind NIE Anträge zukünftig immer persönlich zu stellen....


Regierung kündigt Maßnahmen gegen Steuerbetrug an

Nachdem zum 1. Januar bereit verschieden Steuererhöhungen (z.B. Grundsteuer, Steuer auf...


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Spanisches Bodengesetz zum 01. Juli 2007 in Kraft getreten


Das neue spanische Bodengesetz (“Ley del Suelo”) ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Das spanische Bodengesetz ersetzt das Gesetz 6/1998, vom 13 April de “Regimen del Suelo y valoraciones” und einige Paragrapfen vom “Ley de Expropiacion Forzosa” vom 16. Dezember 1954. Zweck des spanischen Bodengesetzes ist es unter anderem,  Landspektukaltionen entgegen zu wirken. Opens internal link in current windowMehr Informationen.


Letzte Änderung: 03.07.2007




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