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EU verklagt Spanien wegen spanischer Erbschaftssteuer

Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von...


Kabinett beschließt Maßnahmen zur Förderung des Miet- und Immobilienmarktes

Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros")  vom 11. Mai 2012 hat die spanische...


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Spanische Vermögensteuer wird wieder erhoben


Das Spanische Zentralregierung hat heute per Dekret vom 16.09.2011 die Wiedereinführung der spanischen Vermögenssteuer beschlossen. Die Steuer wird nur für Personen mit einem Vermögen von mehr als EURO 700.000,-- erhoben. Die Steuer ist einstweilen auf 2011 und 2012 befristet.


Letzte Änderung: 16.09.2011




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