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Das Spanische Zentralregierung hat heute per Dekret vom 16.09.2011 die Wiedereinführung der spanischen Vermögenssteuer beschlossen. Die Steuer wird nur für Personen mit einem Vermögen von mehr als EURO 700.000,-- erhoben. Die Steuer ist einstweilen auf 2011 und 2012 befristet. Letzte Änderung: 16.09.2011 |
Neueste ArtikelRückforderung zu viel gezahlter SteuernDer Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2009 für Recht erkannt, dass die... Das Kataster in SpanienDas spanische Kataster ( „catastro“) ist ein vom zentralstaatlichen Finanzministerium abhängiges...
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