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2010 © RA Frank |
Residente und nicht Residente erhalten gemäß Gesetz 4 / 2008 vom 23.12.2008 einen Rabatt von 100 % auf die spanische Vermögensteuer („Impuesto sobre el Patrimonio“). Damit ist derzeit keine Vermögensteuer zahlbar. Letzte Änderung: 26.01.2009 |
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