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2010 © RA Frank |
Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die spanische Erbschaftssteuer im Gebiet der Autonomen Provinz Valencia, insbesondere Alicante und Denia, reformiert. Für Todesfälle nach diesem Datum fällt für die Kinder und den Ehegatten des Erblassers nur noch maximal 1 % Erbschaftssteuer an. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von EUR 40.000,00. Allerdings gelten diese Privilegierungen nur dann, wenn der Erblasser und der Begünstigte in der Region Valencia "resident" war / ist. Damit betrifft die Neuregelung die meisten deutsch - spanischen Erbfälle nicht. Letzte Änderung: 01.01.2007 |
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