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EU verklagt Spanien wegen spanischer Erbschaftssteuer

Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von...


Kabinett beschließt Maßnahmen zur Förderung des Miet- und Immobilienmarktes

Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros")  vom 11. Mai 2012 hat die spanische...


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Spanische Erbschaftssteuer - Änderungen auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) zum Jahreswechsel


Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die spanische Erbschaftssteuer im Gebiet der Autonomen Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) reformiert. Für Todesfälle nach diesem Datum fällt für die Kinder und den Ehegatten des Erblassers nur noch maximal 1 % Erbschaftssteuer an (Opens internal link in current windowmehr Informationen). Allerdings gilt diese Privilegierung nur dann, wenn der Erblasser und der Begünstigte auf den Balearen wohnhaft war / ist. Damit betrifft die Neuregelung die meisten deutsch - spanischen Erbfälle nicht.


Letzte Änderung: 01.01.2007




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