Sie befinden sich hier: Startseite > Aktuelles |
||||
|
2010 © RA Frank |
Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die spanische Erbschaftssteuer im Gebiet der Autonomen Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) reformiert. Für Todesfälle nach diesem Datum fällt für die Kinder und den Ehegatten des Erblassers nur noch maximal 1 % Erbschaftssteuer an ( Letzte Änderung: 01.01.2007 |
Neueste ArtikelSpanische Erbschaftssteuer und NießbrauchNachfolgender Artikel behandelt die Bewertung des Nießbrauchs im Hinblick auf die spanische... Der Nießbrauch in Spanien - FAQDer Nießbrauch ist in Artikel 467 bis 522 CC des Codigo Civil (CC) geregelt. Was heißt...
|
||