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Spanische Erbschaftssteuer - Änderungen auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) zum Jahreswechsel


Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die spanische Erbschaftssteuer im Gebiet der Autonomen Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) reformiert. Für Todesfälle nach diesem Datum fällt für die Kinder und den Ehegatten des Erblassers nur noch maximal 1 % Erbschaftssteuer an (Opens internal link in current windowmehr Informationen). Allerdings gilt diese Privilegierung nur dann, wenn der Erblasser und der Begünstigte auf den Balearen wohnhaft war / ist. Damit betrifft die Neuregelung die meisten deutsch - spanischen Erbfälle nicht.


Letzte Änderung: 01.01.2007




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