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Die SPA („Sociedad Pública de Alquiler“), eine Öffentliche Vermittlungsagentur, deren Zweck die Verbesserung des Marktes für Mietwohnungen ist, bietet nunmehr einen Online Services zur Bestimmung der ortsüblichen Wohnungsmiete in allen spanischen Regionen an. Damit liegt nun auch für Spanien Immobilien eine Grundlage für die Bewertung von Immobilien für Zwecke der Erbschaftsteuer nach dem ErbStG und das BewG vor. Es ist zu erwarten, dass die deutschen Finanzbehörden daher zukünftig Angaben zum Wert spanischer Immobilien vertieft prüfen. Letzte Änderung: 29.10.2011 |
Neueste ArtikelRückforderung zu viel gezahlter SteuernDer Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2009 für Recht erkannt, dass die... Das Kataster in SpanienDas spanische Kataster ( „catastro“) ist ein vom zentralstaatlichen Finanzministerium abhängiges...
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