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Anordnung des Ministeriums des Inneren: NIE höchstpersönlich


Auf Anordnung des Ministeriums des Inneren sind NIE Anträge zukünftig immer persönlich zu stellen.


Damit können Rechtsanwälte oder Gestorias ab 5.1.2012 nicht mehr mittels Vorlage einer Vollmacht die NIE Nummer beantragen.

Vielmehr muss die NIE Antrag bei der Dirección General de la Policía oder der Guardia Civil eingereicht werden.

Wer die „NIE" nicht in Spanien beantragen will, kann die Steuernummer auch bei den spanischen Generalkonsulaten oder der spanischen Botschaft (z.B. in Berlin) beantragen.

Derzeit sind die Bearbeitungszeiten allerdings recht lang. Das Ministerium des Inneren hat angekündigt, dass die NIE zukünftig binnen 5 Tagen erteilt werden soll.


Letzte Änderung: 15.01.2012




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